Rechtsanwalt Jürgen van de Beeck
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Jugendstrafrecht

Handschellen

Das Strafrecht kann in das Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht unterteilt werden. Welche Normen bei der Ahndung einer Verfehlung zur Anwendungen kommen, ist abhängig vom Alter des Täters zur Tatzeit.

Hier können Sie noch mehr zu den beiden Rechtgebieten lesen:

Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Generell gilt: Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Ein eventuell erforderliches Einschreiten obliegt allein den Erziehungsinstanzen, wie z. B. Eltern, Schule, Jugendamt.

Kinder, die zum Zeitpunkt der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, bezeichnet das Gesetz als Jugendliche. Begehen Jugendliche eine Straftat, so ist auf sie das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Für das Gesetz sind 18- bis 21-Jährige Heranwachsende. Ob auf sie auch das Jugendstrafrecht, oder bereits das (Erwachsenen-) Strafrecht, Anwendung findet, ist von weiteren Voraussetzungen abhängig. Das Jugendstrafrecht ist nur dann anzuwenden, wenn bei dem Heranwachsenden ein Reiferückstand oder eine Jugendverfehlung festgestellt werden kann.

In Strafverfahren gegen Jugendliche empfiehlt es sich, ebenso wie in anderen Strafverfahren, sich vorerst nicht zur Sache zu äußern. Auch einer Ladung zur Vernehmung bei der Polizei braucht der Beschuldigte nicht nachzukommen. Vielmehr ist ihm anzuraten von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Verfolgungsbehörde von Informationen Kenntnis erlangt, welche den Beschuldigten später belasten könnten. Ob eine Stellungnahme überhaupt sinnvoll ist, kann erst nach erfolgter Akteneinsicht durch den Anwalt beurteilt werden. Eine etwaige Stellungnahme kann ohne Nachteile auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Heranziehung und Beauftragung eines Rechtsanwalts hat am besten so früh wie möglich zu erfolgen. Eine Einwirkung auf den Geschehensablauf bietet zu einem frühen Zeitpunkt die umfangreichsten und Erfolg versprechendsten Möglichkeiten.

Aber auch eine spätere Beauftragung des Anwalts, selbst nach Erhalt einer Anklageschrift, gibt diesem noch ausreichend Handhabe. Und sei es nur, den jungen Beschuldigten auf eine etwaige Hauptverhandlung vorzubereiten.

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Beauftragung eines Rechtsanwalts

Strafrecht

In einem Strafverfahren steht der Rechtsanwalt seinem Mandanten als Verteidiger zur Seite. Es geht um die Frage, ob jemand für eine Tat bestraft werden soll. Als Strafe kommen Geld- oder Freiheitsstrafe in Betracht.

Auch hier gilt, dass die Beauftragung des Anwalts so früh wie möglich am sinnvollsten ist, um eine Erfolg versprechende Einwirkung auf den Geschehensablauf zu ermöglichen.

Jeder, gegen den sich ein Strafverfahren richtet, ist dazu berechtigt, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen. Der Beschuldigte sollte von diesem Recht Gebrauch machen und sich nicht zur Sache äußern, damit keine gegebenenfalls belastenden Fakten zur Akte gelangen. Auch einer Ladung zur Vernehmung bei der Polizei braucht der Beschuldigte nicht nachzukommen, er muss dort nicht erscheinen. Es sollte zunächst die durch den Anwalt verschaffte Akteneinsicht abgewartet werden.

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