Rechtsanwalt Jürgen van de Beeck
Telefon 02234 / 2 77 94-74

Vertragsrecht

Vertragsrecht

Eine individuelle Gestaltung schriftlicher Vereinbarungen ist in vielen Bereichen wichtig. Zu denken ist hier beispielsweise an den Entwurf von Arbeits-, Miet- oder Beratungsverträgen, aber auch an Verträge im Bereich des Gesellschaftsrechts oder an Eheverträge.

Erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Gebieten:

Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung

Spätere Auseinandersetzungen und Zerwürfnisse zwischen Geschäftspartnern können häufig von vorneherein vermieden werden, wenn dem Willen der Parteien in einem Vertag Rechnung getragen wird. Daher werden die Verträge, verbunden mit einer umfassenden Beratung, auf den einzelnen Bedarf zugeschnitten und entworfen.

zurück


Vertragsprüfung

Vertragsprüfung

Häufig kommt es nachdem ein Vertrag geschlossen wurde zu Problemen, z.B. bei der Vertragserfüllung. Dann ist zunächst eine Vertragsprüfung erforderlich, um die jeweiligen Rechte aus dem Vertrag in Erfahrung zu bringen. Unternehmer wie Verbraucher werden dabei umfassend beraten und bei der Durchsetzung ihrer Rechte vertreten.

zurück


Forderungsausfall

Forderungsausfall

Die Kanzlei unterstützt in diesem Rechtsbereich gewerbliche wie auch private Mandanten. Schwerpunkte sind die Geltendmachung und das Abwehren von Forderungen sowie die Gestaltung und Prüfung verschiedenster Verträge.

Eine Vertretung kann dabei beispielsweise im Kaufrecht, Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht oder Arbeitsrecht erfolgen, um nur einige Gebiete des Zivilrechts beispielhaft aufzuzählen.

Erhält ein Unternehmen die ihm zustehende Vergütung für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen nicht, wird die ausstehende Forderung auf dem Rechtsweg geltend gemacht. Dabei steht die Forderungsbeitreibung für Unternehmen hier im Vordergrund. Bei der Geltendmachung dieser Ansprüche wird für eine zügige Bearbeitung, bis hin zur Erwirkung eines Titels und Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung, Sorge getragen.

Auf Wunsch werden gewerbliche Mandanten am Sitz des Unternehmens aufgesucht. So kann eine zeit- und kostensparende Betreuung gewährleistet werden.

zurück

Wer bezahlt den Anwalt?

Wer bezahlt den Anwalt?

Grundsätzlich muss zunächst derjenige die Gebühren des Rechtsanwaltes bezahlen, der den Anwalt beauftragt hat. Befindet sich der Kunde des Unternehmens mit der Zahlung der geltend gemachten Forderung im Verzug, besteht diesem gegenüber jedoch ein Anspruch auf Ausgleich auch der Anwaltskosten.

zurück